Die Krümmung von Bananen (und andere Verordnungen)
Es gibt also doch einen Gewinner der berüchtigten EU-Regulation, nach der Bananen eine gewisse Krümmung aufweisen müssen damit sie verkauft werden dürften:


Bananaguard
bananaguard.de und bananaguard.ch verkaufen Schutzhüllen für Bananen, um Druckstellen und Quetschungen zu vermeiden.
Es gibt natürlich noch verschiedene internationale Vertreiber und andere Modelle, hier ein paar Beispielbilder:
Verordnungen und Bestimmungen
Das mutmaßliche Verbot von falsch gekrümmten Bananen, stammt natürlich nur aus den billigen Klatschblättern, die immer auf der suche nach einer guten Schlagzeile sind.
In Wirklichkeit müssen die Bananen nur “frei von Missbildungen und anormaler Krümmung” sein, damit sie als Bananen der Klasse „Extra“ verkauft werden dürfen. Die EU hat natürlich nie versucht, die übrigen Bananen zu verbieten.
Mehr Infos zumBananen-EU-Mythos
Allerdings müssen Bananen sehr wohl gewisse Standards erfüllen, um in der EU verkauft werden zu dürfen: Verordnung (EG) Nr. 2257/94 schreibt eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm vor.
Zu schade, denn gerade die besonders kleinen Bananen, die man in den Tropen auf jedem Fruchtmarkt erhält, sind oft diejenigen mit dem besten Aroma.









Da kann ich Makkaroni nur bepflichten das die Kleinen “Bananen” die man vorwiegend in tropischen Ländern (Dom.Rep: Ägypten) erhält geschmacklich besser und intensiver schmecken. Man sollte sich dabei auch nicht davon abschrecken lassen wenn die schale schon dunkele Stellen hat. Nach dem Schälen ist die Banane meist trotzdem einwandfrei.
Was es nicht alles gibt. Aber das Design ist klasse, hehe.